Rechtsprechung
   VG Berlin, 28.08.2020 - 12 K 529.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40562
VG Berlin, 28.08.2020 - 12 K 529.17 (https://dejure.org/2020,40562)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.08.2020 - 12 K 529.17 (https://dejure.org/2020,40562)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. August 2020 - 12 K 529.17 (https://dejure.org/2020,40562)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,40562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Berlin, 23.01.2020 - 12 K 15.17

    Nichtbestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2020 - 12 K 529.17
    Es ist gerade Aufgabe des Lehramtsanwärters, auf diese unterschiedlichen Arbeitsbedingungen angemessen zu reagieren, um die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen (VG Berlin, Urteil vom 23. Januar 2020 - 12 K 15.17 - juris Rn. 44).

    Verfahrensmängel auch im Hinblick auf die mangelhafte Gestaltung der Ausbildung sind daher unverzüglich geltend zu machen, wenn hieraus rechtliche Konsequenzen seitens des Prüflings gezogen werden sollen, da er ansonsten bei Zuwarten des weiteren Prüfungsverlaufs und späterer Berufung auf die Mängel widersprüchlich handeln würde (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23. Januar 2020 - 12 K 15.17 - juris Rn. 48).

    Trotz des Zeitablaufs von zwei Jahren seit der Erstellung der Gutachten über den Ausbildungsstand im April 2017 konnte das Überdenken im April 2019 in der ordnungsgemäßen Art und Weise nochmals durchgeführt werden (VG Berlin, Urteil vom 23. Januar 2020 - 12 K 15.17 - juris Rn. 28 ff.).

  • BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18

    Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung;

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2020 - 12 K 529.17
    Das Überdenkungsverfahren eröffnet den Prüfern innerhalb des ihnen zustehenden prüfungsrechtlichen Bewertungsspielraums die Möglichkeit, ihre frühere Bewertung in Bezug auf die prüfungsspezifischen Wertungen anhand der substantiiert erhobenen Einwendungen zu überdenken (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 - juris Rdn. 25).

    Aufgrund des länger anhaltenden Befassens mit ihren Gutachten und den hiergegen erhobenen Einwendungen der Klägerin und aufgrund ihrer in den Gutachten schriftlich niedergelegten Bewertungen war es den Gutachtern auch zwei Jahre nach Abfassung der Gutachten möglich, ein Überdenkungsverfahren ordnungsgemäß durchzuführen (anders, wenn ein Überdenkungsverfahren erstmalig nach sechs Jahren nach Ablegung der mündlichen Prüfung durchgeführt werden soll: BVerwG, Urteil vom 10. April 2019, a.a.O., Rdn. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - 19 A 3028/15
    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2020 - 12 K 529.17
    Vermag der Prüfling den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht zu erbringen, geht dies nach allgemeinen Grundsätzen zu seinen Lasten, da er insoweit die Beweislast trägt (zu dem Vorstehenden: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Januar 2020 - 19 A 3028/15 - juris Rn. 46 ff. m.w.Nachw.).

    Ob psychische Beeinträchtigungen zu einer (unerkannten) Prüfungsunfähigkeit im Rechtssinne führen, ist keine rein medizinische Frage, sondern vor allem eine Rechtsfrage (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Januar 2020 - 19 A 3028/15 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 12.11.1992 - 6 B 36.92

    Prüfungsamt - Ausbildungsmängel - Prüfungsausschusses

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2020 - 12 K 529.17
    Ausbildungsmängel führen im Allgemeinen nicht zur Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - 6 B 36.92 - juris Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 6 A 1699/15 - juris Rn. 26 ff.).

    Nur wenn in besonderen Fällen die Ausbildung nach der Konzeption des betreffenden Bildungs- oder Studiengangs integrierter Bestandteil des Prüfungsvorgangs, insbesondere der Leistungsbewertung, ist, dürfte dies nach Lage der Dinge anders zu beurteilen sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - 6 B 36.92 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2020 - 12 K 529.17
    In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 ff. = juris Rn. 23 ff.; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 = juris Rn. 17 ff.) ist aber geklärt, dass eine derartige Ausgestaltung einer Beurteilung, die sich auf die Angabe zusammenfassender Werturteile aufgrund einer unbestimmten Vielzahl nicht benannter Einzeleindrücke und Einzelbeobachtungen während des Beurteilungszeitraumes beschränkt, rechtlich zulässig ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2017 - OVG 5 N 31.16 -).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2020 - 12 K 529.17
    In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 ff. = juris Rn. 23 ff.; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 = juris Rn. 17 ff.) ist aber geklärt, dass eine derartige Ausgestaltung einer Beurteilung, die sich auf die Angabe zusammenfassender Werturteile aufgrund einer unbestimmten Vielzahl nicht benannter Einzeleindrücke und Einzelbeobachtungen während des Beurteilungszeitraumes beschränkt, rechtlich zulässig ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2017 - OVG 5 N 31.16 -).
  • BVerwG, 25.01.2018 - 6 B 36.17

    Rücktritt von abgelegten Prüfungen wegen Erkrankung; Unverzüglichkeit;

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2020 - 12 K 529.17
    Kenntnis von seiner Prüfungsunfähigkeit hat der Prüfling vielmehr schon dann, wenn ihm sein gesundheitlicher Zustand (speziell seine gesundheitlichen Beschwerden) in den wesentlichen Merkmalen bewusst ist und er die Auswirkungen der Erkrankung auf seine Leistungsfähigkeit im Sinne einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" erfasst (Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O. Rn. 288; BVerwG, Beschluss vom 25 Januar 2018 - 6 B 36.17 - juris Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 5 N 31.16

    Rüge von Ausbildungsmängeln; Verwendung von Formularen mit Ankreuzverfahren bei

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2020 - 12 K 529.17
    In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 ff. = juris Rn. 23 ff.; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 = juris Rn. 17 ff.) ist aber geklärt, dass eine derartige Ausgestaltung einer Beurteilung, die sich auf die Angabe zusammenfassender Werturteile aufgrund einer unbestimmten Vielzahl nicht benannter Einzeleindrücke und Einzelbeobachtungen während des Beurteilungszeitraumes beschränkt, rechtlich zulässig ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2017 - OVG 5 N 31.16 -).
  • VG Berlin, 29.02.2016 - 3 K 1098.14

    Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Amt des Studienrats

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2020 - 12 K 529.17
    Auch sind die im Beurteilungsbogen beschriebenen Kompetenzen hinreichend bestimmt und beziehen sich auf beurteilungsrelevante Eigenschaften und Einstellungen der Lehramtsanwärter sowie auf deren fachliche, didaktische und pädagogische Fertigkeiten (VG Berlin, Urteil vom 29. Februar 2016 - VG 3 K 1098.14 - juris Rdn. 32).
  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2020 - 12 K 529.17
    Zum anderen ist die Frage, nach welchem Zeitablauf eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für eine Neubewertung oder aber für ein Überdenken entfällt, nicht nach rechtlichen Kriterien, sondern aufgrund einer Würdigung tatsächlicher Umstände zu beantworten (BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996 - 6 B 13.96 - juris Rdn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2014 - 10 S 5.14

    Fachhochschule der Polizei Brandenburg; Bachelorstudiengang zum Erwerb der

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11

    Prüfungsentscheidung; Relevanz geltend gemachter Ausbildungsmängel; Rügepflicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2016 - 6 A 1699/15

    Wiederholungsbegehren einer polizeilichen Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt

  • VG Köln, 28.08.2019 - 10 K 1319/18
  • VG Berlin, 19.04.2022 - 12 K 20.21

    Endgültiges Nichtbestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an integrierten

    Dies ist bei Lehramtsprüfungen aber im Allgemeinen nicht der Fall (VG Berlin, Urteil vom 28. August 2020 - VG 12 K 529/17 - S. 16 UA).

    Aus dem zwischen dem Prüfling und der prüfenden Stelle bestehenden Rechtsverhältnis ergibt sich eine Mitwirkungsobliegenheit des Prüflings, die u.a. die rechtzeitige Geltendmachung von Mängeln des Prüfungsverfahrens umfasst (BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - 6 B 36/92 - juris Rn. 6 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 6 A 1699/15 - juris Rn. 26; VG Berlin, Urteil vom 23. Januar 2020 - 12 K 15/17 - juris Rn. 48; Urteil vom 28. August 2020 - 12 K 529/17 - juris Rn. 43).

  • VG Berlin, 01.07.2022 - 12 K 233.20

    Staatsprüfung für ein Lehramt: Anforderungen an die schriftliche Begründung einer

    Aus dem zwischen dem Prüfling und der prüfenden Stelle bestehenden Rechtsverhältnis ergibt sich eine Mitwirkungsobliegenheit des Prüflings, die u.a. die rechtzeitige Geltendmachung von Mängeln des Prüfungsverfahrens umfasst (BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - 6 B 36/92 - juris Rn. 6 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 6 A 1699/15 - juris Rn. 26; Urteil der Kammer vom 23. Januar 2020 - 12 K 15/17 - juris Rn. 48; Urteil vom 28. August 2020 - 12 K 529/17 - juris Rn. 43).

    Dies ist bei Lehramtsprüfungen aber im Allgemeinen nicht der Fall (Urteil der Kammer vom 28. August 2020 - VG 12 K 529/17 - S. 16 UA; Urteil vom 19. April 2022 - 12 K 20/21 - juris Rn. 50).

  • VG Berlin, 26.08.2022 - 12 K 23.21

    Staatsprüfung für die Lehrämter während der COVID-19-Pandemie in Berlin:

    Dies ist bei Lehramtsprüfungen aber nicht der Fall (Urteil der Kammer vom 28. August 2020 - VG 12 K 529.17 - S. 16 UA; Urteil der Kammer vom 19. April 2022 - 12 K 20/21 - juris Rn. 50).
  • VG Bayreuth, 11.08.2020 - B 5 K 18.1295

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen endgültigen Nichtbestehens der

    Verfahrensmängel auch im Hinblick auf die mangelhafte Gestaltung der Ausbildung sind daher unverzüglich geltend zu machen, wenn hieraus rechtliche Konsequenzen seitens des Prüflings gezogen werden sollen, da er ansonsten bei Zuwarten des weiteren Prüfungsverlaufs und späterer Berufung auf die Mängel widersprüchlich handeln würde (VG Berlin, U. v. 28.8.2020 - VG 12 K 529.17, BeckRS 2020, 34524 Rn. 41, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht